Erstuntersuch

Der Erstuntersuch (auch Erstkonsultation, Neubefund oder Zweitmeinung) wird standardisiert durchgeführt, damit der Zahnarzt, respektive die Dentalhygienikerin einen vollständigen aktualisierten Überblick über Mundschleimhaut, Zahnfleisch, Zähne- und Zahnstellung, Vitalität der Zähne, Restaurationen (geflickte/überkronte Zähne, Prothesen),  Zahnhalteapparat und auch Weisheitszähne oder andere Strukturen  erhält. Dazu dürfen aktuelle oder maximal 2 jährige Röntgenaufnahmen nicht fehlen. All dies dient auch dem Patienten als Demonstration des momentanen Gesundheitszustand seines Gebisses und Nachbarstrukturen.    

Bringen sie unbedingt ältere Röntgenbilder zum Erstuntersuch mit, auf Wunsch können wir diese auch für Sie beim Vorgänger organisieren. Referenzbilder sind wichtig und dienen dem Vergleich zum Beobachten früher aufgetretener Strukturen/Schäden und schützen Sie womöglich vor Überbehandlungen. 

Unfallunterlagen sind ebenfalls stets mitzubringen oder zu organisieren - diese vermeiden womöglich Restaurationen auf Eigenkosten.